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Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine wird automatisch verlängert

Eine Vielzahl von Aufenthaltstiteln für Geflüchtete aus der Ukraine ist nur noch bis zum 4. März 2024 befristet.

Eine Vielzahl von Aufenthaltstiteln für Geflüchtete 

aus der Ukraine ist nur noch bis zum 4. März 2024 befristet.

Grund dafür ist eine Europäische Richtlinie vom 4. März 2022, die in Verbindung mit § 24 des Aufenthaltsgesetztes den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht für 2 Jahre, also längstens bis zum 4. März 2024, gewährt. Bereits im September vergangenen Jahres haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine Rechtsgrundlage geeinigt, mit der der Schutzstatus für die betroffenen Kriegsflüchtlinge verlängert werden kann. Dieser Regelung zufolge gelten Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, bis zum 4. März 2025 fort.    

„Die Verlängerung der Aufenthaltstitel um ein Jahr erfolgt automatisch, das heißt, die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung stellen und es sind damit keine Termine bei uns im Amt für Zuwanderung erforderlich“, erklärt Jörg Ebeling, Leiter des Amtes für Zuwanderung beim Landkreis Hameln-Pyrmont. 
Auch wenn die Gültigkeit des Aufenthaltstitels aufgrund der überschrittenen Befristung faktisch abgelaufen erscheint, werden Leistungen nach SGB II vom Jobcenter bzw. Leistungen nach SGB XII vom Sozialamt weiterhin gewährt. Diese Vorgehensweise der pauschalen, antragslosen Verlängerung der Aufenthaltstitel sorgt neben einer Kostenersparnis vor allem für eine Entlastung der Betroffenen sowie der Ausländerbehörden.

Ergänzende Informationen stehen hier zur Verfügung  BMI – Presse – Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert (bund.de)
Hier ist eine übersetzte Fassung der PM zu findenAufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine wird automatisch verlängert / Landkreis Hameln-Pyrmont

Foto: oh/Adobe Stock