aus der Ukraine ist nur noch bis zum 4. März 2024 befristet.
„Die Verlängerung der Aufenthaltstitel um ein Jahr erfolgt automatisch, das heißt, die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung stellen und es sind damit keine Termine bei uns im Amt für Zuwanderung erforderlich“, erklärt Jörg Ebeling, Leiter des Amtes für Zuwanderung beim Landkreis Hameln-Pyrmont.
Auch wenn die Gültigkeit des Aufenthaltstitels aufgrund der überschrittenen Befristung faktisch abgelaufen erscheint, werden Leistungen nach SGB II vom Jobcenter bzw. Leistungen nach SGB XII vom Sozialamt weiterhin gewährt. Diese Vorgehensweise der pauschalen, antragslosen Verlängerung der Aufenthaltstitel sorgt neben einer Kostenersparnis vor allem für eine Entlastung der Betroffenen sowie der Ausländerbehörden.
Ergänzende Informationen stehen hier zur Verfügung BMI – Presse – Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert (bund.de)
Hier ist eine übersetzte Fassung der PM zu findenAufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine wird automatisch verlängert / Landkreis Hameln-Pyrmont
Foto: oh/Adobe Stock