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Europawahl am 9. Juni 2024: Briefwahl beginnt

Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 10. Europäischen Parla­ment statt. Hierbei werden von der wahlberechtigten Bevölkerung Deutschlands die 96 Abgeord­neten gewählt, die für die nächste Wahlperiode im Europäischen Parlament die Interessen Deutschlands vertreten.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden. Wahlberechtigt sind daher grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind das etwa 117.400 Bürgerinnen und Bürger.

Neben der Stimmabgabe am Wahltag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr im Wahllokal, kann die Stimme auch per Briefwahl abgebeben werden. Hierfür muss ein Wahlschein bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden daraufhin gemeinsam mit dem Wahlschein verschickt.

Der Wahlschein kann schriftlich (per Post oder E-Mail) oder persönlich im Wahlbüro der Gemeinde beantragt werden. Hierbei müssen der Fa­milien- und Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift genannt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, der einfach ausgefüllt und zurückgeschickt werden kann. Nähere Informationen zur Europawahl und speziell auch zur Briefwahl gibt es unterwww.bundeswahlleiterin.de und in den Rathäusern bzw. auf deren Homepage.

Briefwählerinnen und Briefwähler erhalten nach ihrem Antrag:

  • einen Wahlschein,
  • einen amtlichen Stimmzettel,
  • einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag,
  • ein Merkblatt zur Briefwahl. 

Erstmalig zur Europawahl hat der Stimmzettelumschlag nicht die bekannte blaue Farbe, sondern ist im neutralen Weiß gehalten. Der weiße Stimmzettelumschlag ist jedoch eindeutig durch den Aufdruck „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl“ gekennzeichnet. 

An den Stimmzetteln fehlt die obere rechte Ecke.  Dadurch können blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung erkennen, in welche Richtung der Stimmzettel liegen muss, um eine Stimmzettelschablone auf ihren Wahlzettel aufzulegen. Entgegen vielfacher Meldungen zu den Wahlen, lässt dies also keinerlei Rück­schlüsse auf das einzelne Wahlverhalten der Wählenden zu.

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