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Hochwasserhilfen können ab sofort beantragt werden

Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den niedersächsischen Landtag ist am 24. Januar 2024 die entsprechende Förderrichtlinie in Niedersachsen für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten. Anträge für Hochwasserschäden im Landkreis können ab sofort bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Hameln-Pyrmont gestellt werden. Dort werden die entsprechenden Formulare bereitgestellt. 

Antragsteller aus Hameln müssen sich an die Stadt Hameln wenden, die als große selbstständige Stadt für ihr Zuständigkeitsgebiet ebenfalls Bewilligungsbehörde ist. Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht, die z. B. bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen entstanden sind. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf dem Serviceportal zu finden Anträge für akute Hochwasserhilfen | Landkreis Hameln-Pyrmont
Ansprechpartner beim Landkreis Hameln-Pyrmont ist Herr Völksen, Telefon 05151 903 2407 oder E-Mail anzivilschutz@hameln-pyrmont.de

Foto: oh/Adobe Stock