
gesundheitlichen Schädigung von Mitarbeitenden der KreisAbfallwirtschaft (KAW) durch die illegale Entsorgung des verbotenen Insektizids „E 605“ im Rahmen der Restmüllabfuhr weist die KAW mit Nachdruck auf die richtige Entsorgung von problematischen Abfällen hin.
Die Entsorgung von Schadstoffen über die Müllabfuhr ist generell verboten. Der richtige und einzige zugelassene Entsorgungsort ist immer die Schadstoffsammelstelle in der Nähe.
Zu den Schadstoffen zählen beispielweise feste oder flüssige Pflanzenschutzmittel jeglicher Art, flüssige Farben, Lacke, Lösungs-, Desinfektions- und Reinigungsmittel, Klebstoffe, Holzschutzmittel, Altöl, Wasch- und Körperpflegemittel, Düngemittel und viele weitere chemische Verbindungen und Flüssigkeiten aus dem Haushalt, der Fahrzeugs- oder der Grundstückspflege.
Nicht nur die mögliche umweltgefährdende Wirkung der Schadstoffe zwingt zu einer getrennten Entsorgung über die dafür ausgewiesenen Sammelstellen. Wie der gesundheitsgefährdende Vorfall am Mittwoch noch einmal eindrucksvoll zeigt, gehen von illegal über die Müllabfuhr entsorgten Schadstoff-Abfällen schon bei der Bereitstellung im Abfallbehälter und auch später beim Transport mitunter erhebliche Gefahren aus:
„Durch nicht kalkulierbare und kontrollierbare Reaktionen der verschiedensten Chemikalien untereinander oder auch nur den bloßen Kontakt mit Feuchtigkeit in der Mülltonne oder im Sammelfahrzeug kann es zum Austritt giftigster Dämpfe oder auch zur Selbstentzündung der Abfälle kommen“, erklärt Dr. Tim Wegener, der stellvertretende Betriebsleiter der KAW. „Dies gefährdet nicht nur unsere Mitarbeitenden, sondern möglicherweise auch Beschicker und Passanten“, so Dr. Wegener.
Immer häufiger kommt es zur Selbstentzündung von gelagerten oder transportierten Abfällen, insbesondere durch die sogenannten Lithium-Ionen-Akkus. Diese Kraftspender für den Betrieb von Smartphones, E-Bikes und vielen anderen Alltagsgegenständen haben in der Mülltonne überhaupt nichts zu suchen. Denn auch defekte Li-Ionen-Akkus neigen zur teilweise explosiven Selbstentzündung mit extrem hohen Temperaturen. „Hierdurch sind bundesweit schon diverse Müllfahrzeuge und Lagereinrichtungen in Brand geraten und haben neben erheblichen wirtschaftlichen Schäden auch Leben gefährdet“, so Dr. Wegener, „deswegen müssen ausgediente Batteriegeräte, Altbatterien und Altakkus, seien sie auch noch so klein, immer fachgerecht und sicher über die entsprechenden Sammelboxen im Handel oder über die Schadstoffsammelstellen entsorgt werden“.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont stehen für die umweltgerechte Entsorgung von Schadstoffen sieben Schadstoffsammelstellen zur Verfügung. Einen Überblick zu den jeweiligen Standorten und Öffnungszeiten gibt es hier https://kaw.hameln-pyrmont.de/Standorte/Schadstoffsammelstellen