Erstmals seit 1988 wurde am 10.01.2025 das Virus der Maul‐ und Klauenseuche (MKS) bei einer Wasserbüffelherde in Brandenburg nachgewiesen.
MKS ist hochansteckend und kann durch direkten Kontakt zwischen Tieren aber auch indirekt über kontaminierte Materialien wie Futter, Fahrzeuge, Kleidung und Ausrüstung verbreitet werden. Das Virus kann durch Luftstrom auch über größere Entfernungen übertragen werden.
„Alle Klauentiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Rot-, Reh- und Damwild sind für die Krankheit empfänglich. Fieber, schmerzhafte Blasenbildung an den Maul- und Klauenregionen der Tiere sowie Lahmheit sind typische Symptome. Für den Menschen stellt die Seuche keine gesundheitliche Gefahr dar. Auch Hunde, Katzen und auch Pferde können nicht erkranken“, erklärt die zuständige Amtsleiterin Dr. Maike Himmelsbach. Tierhalter aber auch Jäger im Landkreis Hameln-Pyrmont sind angehalten auf die Symptome der Krankheit zu achten und im Verdachtsfall sofort einen Tierarzt und das Veterinäramt zu kontaktieren.
Alle Tierhalter von Klauentieren sollten zum jetzigen Zeitpunkt ihre Biosicherheitsmaßnahmen verstärken. Dazu gehört neben der konsequenten Betriebshygiene und der Beschränkung des Personen‐ und Fahrzeugverkehrs auch eine verstärkte Schadnagerbekämpfung und der Schutz vor Wildtieren. Betriebsfremden Personen, die Zutritt zu den Stallungen haben müssen, sollte bestandseigene Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird Jägern dringend empfohlen, bis auf Weiteres auf Jagdreisen in die betroffenen Landkreise in Brandenburg und Berlin zu verzichten. Durch Veranstaltungen mit Nutztieren, wie Auktionen mit Rindern, ist von einem deutlich erhöhten Risiko einer Einschleppung des Erregers in niedersächsische Klauentierbetriebe auszugehen. Deswegen hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) für Niedersachsen vorerst kurzzeitig Veranstaltungen mit Klauentieren untersagt und andere Veranstaltungen beschränkt.
Zusätzlich werden Blutproben verstärkt auf das MKS-Virus untersucht.
„Bei einem Ausbruch werden durch das zuständige Veterinäramt umgehend Sperrgebiete, Schutzzone von 3 km und eine Überwachungszone von 10 km, eingerichtet, um die Verbreitung der Krankheit einzudämmen. Die Klauentiere eines betroffenen Betriebes und gegebenenfalls Klauentiere von sehr nah gelegenen Betrieben müssen getötet und unschädlich beseitigt werden“, erläutert Dr. Himmelsbach. Ein Ausbruch von MKS hat neben dem einhergehenden Tierleid auch enorme wirtschaftliche Folgen. Bereits jetzt haben viele Drittländer aufgrund des MKS‐Ausbruchs in Brandenburg Sperren für Waren aus Deutschland verhängt.
Eine Impfung gegen die MKS ist im Grundsatz verboten. Es besteht nach EU‐Recht lediglich die Möglichkeit einer sogenannten Notimpfung von betroffenen Beständen in den Sperrzonen. Ob eine Impfung genehmigt wird, hängt u.a. von der Verbreitung der Seuche ab.
Tierhalter können sich u.a. unter Maul- und Klauenseuche (MKS) | Tierseucheninfo über die aktuelle Seuchenlage informieren.
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