Sonntag, Januar 12Nachrichten rund um Hameln-Pyrmont

Erster Warntag im neuen Jahr

Am 4. Januar 2025 probt der Landkreis Hameln-Pyrmont gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen erneut den Ernstfall.

Im Zuge des „kreisweiten Warntages“, der regelmäßig am ersten Samstag eines Quartals stattfindet, soll den Menschen verdeutlicht werden, mit welchen Warn-Systemen die zuständigen Behörden warnen können, wenn eine Großschadenslage oder Katastrophe bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.

Um 12:00 Uhr ertönt zur Ankündigung der Probe-Warnung gewohntermaßen kreisweit das Sirenensignal „Entwarnung“ (einminütiger Dauerton).

Um 12:06 Uhr werden das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) sowie die Warn-App „NINA“ ausgelöst. Zeitgleich werden zusätzlich Informationen über die Social-Media-Kanäle des Landkreises Hameln-Pyrmont und der Kooperativen Rettungsleitstelle Weserbergland (KRL) zur Verfügung gestellt.

Um 12:12 Uhr wird der kreisweite Warntag wiederum mit dem Sirenensignal „Entwarnung“ – also  dem einminütigem Dauerton – offiziell beendet.

Der Zugang zu den Social-Media-Kanälen des Landkreises bzw. der Kooperativen Regionalleitstelle (KRL) sowie weitere Hinweise zum Thema Warnung der Bevölkerung im Landkreis Hameln-Pyrmont sind hier www.hameln-pyrmont.de/bevölkerungsschutz zu finden.

Sollte das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ im Ernstfall zu hören sein, werden vom Landkreis Hameln-Pyrmont bestimmte Verhaltensweisen zum Selbstschutz und zur Informationsbeschaffung wie folgt empfohlen:

  • Ruhe bewahren!
  • Gebäude in massiver Bauweise aufsuchen (oder alternativ z. B. das Auto)
  • Hilfsbedürftige unterstützen
  • Fenster- und Türen schließen, Klima- und Lüftungsanlagen ausschalten
  • Informationen in Rundfunk und Internet suchen
    (bei Stromausfall: z. B. Autoradio)
  • Warn-App „NINA“ beachten
  • Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen
  • Notruf nur im Notfall anrufen!

„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit den vorhandenen Sirenen oder auch technische Defekte, direkt an uns zu melden. Zur schnellstmöglichen Fehlerbeseitigung und Optimierung sollten die Standortangaben und Sachverhaltsbeschreibungen so exakt wie möglich erfolgen“ so Marvin Schwiegmann, Leiter des Amtes für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst beim Landkreis Hameln-Pyrmont.

Die Meldeadresse lautet zivilschutz@hameln-pyrmont.de

Bereits bekannt ist der Ausfall von insgesamt acht Sirenen im Kreisgebiet. Drei Sirenen davon befinden sich auf dem Gebiet des Flecken Aerzens, in den Ortsteilen Grupenhagen (Brands Koppelweg), Gellersen (Kirschenstraße) und Reinerbeck (Im Bruche). Zwei weitere Sirenen befinden sich auf dem Gebiet des Flecken Coppenbrügge, in den Orsteilen Diedersen (Hellsieksweg) und Marienau (Knickstraße). Zwei Sirenen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Emmerthal, in den Ortsteilen Esperde (Osterstraße) und Ohr (Berkeler Straße) sowie eine Sirene auf dem Gebiet der Stadt Hessisch Oldendorf, im Ortsteil Heßlingen (Kapellenstraße). Diese Sirenen können im Zuge des Warntages somit nicht ausgelöst werden.

Mit Blick auf die zu dieser Jahreszeit möglichen winterlichen Witterungsverhältnisse wird der Warntag am 4. Januar 2025 mit Hinweisen zur richtigen Vorsorge sowie dem korrekten Verhalten bei Schneefällen und Eis verknüpft. Diese sind essentiell wichtig, um eigene Schäden zu vermeiden sowie sich selbst und anderen zu helfen.

Von großer Relevanz ist hierbei das Ernstnehmen und Beachten von Wetterwarnungen, gerade wenn diese vor starkem Schneefall oder Glätte warnen.

„Bleiben Sie, wenn möglich, zuhause. Mit einem entsprechenden Lebensmittel- und Getränkevorrat können Sie bspw. auf Einkäufe verzichten. Sofern Sie doch aus dem Haus müssen, sollten Sie möglichst vorsichtig sein, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Starker Schneefall und Glätte kann für alle Verkehrsteilnehmer, ob fahrend oder zu Fuß, gefährlich sein“, betont Schwiegmann.

Insbesondere für Fußgänger kann es gefährlich werden, wenn sich Schneelawinen von Hausdächern lösen und herabstürzen. Auch an der Dachrinne hängende Eiszapfen können eine Gefahr darstellen, da diese abbrechen könnten. Daher ist es sinnvoll, eine möglichst sichere Entfernung von geneigten Dachflächen zu halten.

Eisflächen sollten nur nach Freigabe der örtlich zuständigen Behörde betreten werden, da sonst Lebensgefahr besteht. Selbst eine Eisfläche, die dick und geschlossen wirkt, kann jederzeit einbrechen.

Die nächste kreisweite Warntag findet planmäßig am ersten Samstag des zweiten Quartals 2025, am 5. April 2025, statt.

Der nächste bundesweite Warntag wird wieder am zweiten Donnerstag im September, also am 11. September 2025 stattfinden.

Die weiteren kreisweiten Warntage im Jahr 2025 finden planmäßig am 05. Juli 2025 und am 04. Oktober 2025 statt.

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