Eine erfreuliche Nachricht für die Kundschaft der Kreisabfallwirtschaft (KAW) kurz vor Weihnachten: Die Gebühren der Rest- und Biomülltonnen für Privathaushalte konnten zum dritten Mal hintereinander leicht gesenkt werden.
Ab dem 19. Dezember 2024 werden die neuen Gebührenbescheide verschickt
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 die neue Abfallgebührensatzung mit Wirkung vom 1. Januar des nächsten Jahres beschlossen. Jetzt erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hausverwaltungen im Landkreis Hameln-Pyrmont in den kommenden Tagen Post von der KAW.
Die Bescheide basieren aus fertigungstechnischen Gründen auf einem Datenstand vom 25.11.2024. Später bei der KAW eingegangene Eigentums- oder Behälterveränderungen werden in gesonderten Bescheiden nachwirkend berücksichtigt und die geänderten Be-scheide zugesendet.
Die KAW hat die neuen Abfallgebühren auch im Internet unter https://kaw.hameln-pyrmont.de/Service/Gebühren veröffentlicht. Fragen zu den neuen Gebühren und Be-scheiden beantwortet der KAW-Kundenservice unter kundenservice@kaw-hameln.de oder zu den Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 7.30 bis 17.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 05151 9561-11.
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