Betreiberinnen und Betreiber von Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Camping- oder Wohnmobilplätzen oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben bekommen in den nächsten Tagen Post:
Die Stadt Hameln führt ab dem 1. Januar 2025 eine Übernachtungssteuer ein. Dies hat der Rat in seiner Sitzung am 11. September entschieden.
Der Steuersatz beträgt 4 Prozent des Brutto-Übernachtungspreises und wird als sogenannte indirekte Steuer von den Betreiberinnen und Betreibern direkt an die Stadt Hameln abgeführt. Ob diese die Übernachtungssteuer auf ihre Gäste umlegen oder sie selbst tragen, ist ihnen freigestellt. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, erfolgt die Steueranmeldung einmal im Quartal. Übernachtungen, die zwar vor dem 1. Oktober gebucht wurden, aber erst im kommenden Jahr stattfinden, werden nicht besteuert. Zudem sind auch Lehrerinnen und Lehrer, die Klassenfahrten begleiten, sowie ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter von der Steuer befreit.
Mit der Übernachtungssteuer erhält die Stadt bestehende touristische Infrastrukturen wie das Museum und Angebote der Hameln Marketing und Tourismus GmbH und finanziert ihr Weiterbestehen. Schließungen und Einsparungen, die dem Tourismus in Hameln schaden würden, sollen so umgangen werden.
Betreiberinnen und Betreiber, die kein Infoschreiben erhalten, werden gebeten, sich per E-Mail unter Steuern14.37@hameln.de oder telefonisch unter 05151/202-1384 zu melden. Die Übernachtungssteuersatzung, den Vordruck für die Steueranmeldung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) gibt es auch online unter: www.hameln.de/ uebernachtungssteuer.
Der Steuersatz beträgt 4 Prozent des Brutto-Übernachtungspreises und wird als sogenannte indirekte Steuer von den Betreiberinnen und Betreibern direkt an die Stadt Hameln abgeführt. Ob diese die Übernachtungssteuer auf ihre Gäste umlegen oder sie selbst tragen, ist ihnen freigestellt. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, erfolgt die Steueranmeldung einmal im Quartal. Übernachtungen, die zwar vor dem 1. Oktober gebucht wurden, aber erst im kommenden Jahr stattfinden, werden nicht besteuert. Zudem sind auch Lehrerinnen und Lehrer, die Klassenfahrten begleiten, sowie ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter von der Steuer befreit.
Mit der Übernachtungssteuer erhält die Stadt bestehende touristische Infrastrukturen wie das Museum und Angebote der Hameln Marketing und Tourismus GmbH und finanziert ihr Weiterbestehen. Schließungen und Einsparungen, die dem Tourismus in Hameln schaden würden, sollen so umgangen werden.
Betreiberinnen und Betreiber, die kein Infoschreiben erhalten, werden gebeten, sich per E-Mail unter Steuern14.37@hameln.de oder telefonisch unter 05151/202-1384 zu melden. Die Übernachtungssteuersatzung, den Vordruck für die Steueranmeldung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) gibt es auch online unter: www.hameln.de/
Foto: oh/adobe stock