Am kommenden Samstag (5. Oktober 2024) probt der Landkreis Hameln-Pyrmont gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen erneut den Ernstfall. Im Zuge des „kreisweiten Warntages“, der regelmäßig am ersten Samstag eines Quartals stattfindet, soll den Menschen verdeutlicht werden, mit welchen Warn-Systemen die zuständigen Behörden warnen können, wenn eine Großschadenslage oder Katastrophe bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.
Um 12:00 Uhr erklingt zur Ankündigung der Probe-Warnung gewohntermaßen kreisweit das Sirenensignal „Entwarnung“ (einminütiger Dauerton).
Um 12:06 Uhr werden das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ (einminütiger auf- und ab-schwellender Heulton) sowie die Warn-App „NINA“ ausgelöst. Zeitgleich werden zusätzlich Informationen über die Social-Media-Kanäle des Landkreises Hameln-Pyrmont und der Kooperativen Rettungsleitstelle Weserbergland (KRL) zur Verfügung gestellt.
Um 12:12 Uhr wird der kreisweite Warntag wiederum mit dem Sirenensignal „Entwarnung“ offiziell beendet.
Der Zugang zu den Social-Media-Kanälen des Landkreises bzw. der Kooperativen Regionalleitstelle (KRL) sowie weitere Hinweise zum Thema Warnung der Bevölkerung im Landkreis Hameln-Pyrmont sind unter www.hameln-pyrmont.de/bevölkerungsschutz zu finden.
Sollte das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ im Ernstfall zu hören sein, werden vom Landkreis Hameln-Pyrmont bestimmte Verhaltensweisen zum Selbstschutz und zur Informations-beschaffung wie folgt empfohlen:
• Ruhe bewahren!
• Gebäude in massiver Bauweise aufsuchen (oder alternativ z. B. das Auto)
• Hilfsbedürftige unterstützen
• Fenster- und Türen schließen, Klima- und Lüftungsanlagen ausschalten
• Informationen in Rundfunk und Internet suchen (bei Stromausfall: z.B. Autoradio)
• Warn-App „NINA“ beachten
• Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen
• Notruf nur im Notfall anrufen!
„Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit den vorhandenen Sirenen oder auch technische Defekte, direkt an den Landkreis zu melden. Zur schnellstmöglichen Fehlerbeseitigung und Optimierung sollten die Standortangaben und Sachverhaltsbeschreibungen so exakt wie möglich erfolgen“ so Marvin Schwiegmann, Leiter des Amtes für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Die Meldeadresse lautet: zivilschutz@hameln-pyrmont.de
Bereits bekannt ist der Ausfall von insgesamt neun Sirenen im Kreisgebiet. Davon befinden sich drei Sirenen auf dem Gebiet des Flecken Aerzen, in den Ortsteilen Grupenhagen (Brands Koppelweg), Gellersen (Kirschenstraße) und Reinerbeck (Im Bruche). Drei weitere Sirenen befinden sich auf dem Gebiet des Flecken Coppenbrügge in den Ortsteilen Marienau (Knickstraße), Bisperode (Küthestraße) und Diedersen (Hellsieksweg). Zwei weitere Sirenen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Emmerthal, in den Ortsteilen Esperde (Osterstraße) und Ohr (Berkeler Straße) sowie eine auf dem Gebiet der Stadt Hessisch Oldendorf, im Ortsteil Heßlingen (Kapellenstraße). Diese Sirenen können im Zuge des Warntages somit nicht ausgelöst werden.
Mit Beginn des meteorologischen Herbstes in Deutschland, beginnt auch wieder die Zeit, in der es häufiger zu Stürmen kommen kann. Durch diese Stürme können empfindliche Schäden an Ihrem Eigentum entstehen. Besonders gefährlich sind dabei auftretenden Böen, welche bis zu viermal so stark wie der eigentliche Wind sein können und deutlich schwerere Schäden an Ihrem Haus oder Ihrem Hab und Gut verursachen können. Um möglichen Schäden vorzubeugen, können Sie eine Vielzahl an Maßnahmen treffen, um Ihr Eigentum entsprechend zu sichern und zu schätzen. Dazu zählt unter anderem das sichern loser Gegenstände und das Schließen aller Fenster und Türen. Weiterhin sollten Ihre Hausdächer vor Stürmen gesichert sein, um unter anderem dem Herunterfallen von Dachziegeln vorzubeugen. Der Aufenthalt im Freien sollte während eines Sturmes, soweit möglich, vermieden werden. Um Ihr Fahrzeug zu schützen, sollten Sie dieses nicht unter Bäumen parken, da diese umstürzen oder abrechen könnten.
Weitere Informationen bezüglich der Vor- und Nachsorge bei Stürmen sowie über das Verhalten bei einem solchen, finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BBK) unter:https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Baulicher-Bevoelkerungsschutz/Schutz-vor-Naturgefahren/Sturm/sturm_node.html.
Die nächste kreisweite Warntag findet planmäßig am 1. Samstag des ersten Quartals, 2025, am 4. Januar 2025, statt.
Der nächste bundesweite Warntag wird wieder am 2. Donnerstag im September, also am 11. September 2025 gegen 11:00 Uhr, stattfinden.
Die nächsten kreisweiten Warntage finden auch im Jahr 2025 wieder planmäßig am 1. Samstag eines Quartals statt:
05. April 2025,
05. Juli 2025 und
04. Oktober 2025.
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