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20-jähriger Fahrer eines Kleinkraftrades muss sich diverser Strafverfahren verantworten

Bereits am 10.08.2024 kam es durch die Einsatzkräfte der Polizei Hameln zu der Kontrolle eines Fahrers eines Kleinkraftrades im Holzweg in Wehrbergen.

Bereits am Samstag (10.08.2024) kam es, 

gegen 03:00 Uhr in der Nacht, durch die Einsatzkräfte der Polizei Hameln zu der Kontrolle eines Fahrers eines Kleinkraftrades im Holzweg in Wehrbergen.

Der 27-jährige Fahrer aus Hessisch Oldendorf fiel aufgrund eines defekten Lichtes am Fahrzeug den Einsatzkräften der Polizei auf. Im Rahmen der Kontrolle konnten die Einsatzbeamten feststellen, dass der Mann aus Hessisch Oldendorf ohne gültiges Versicherungskennzeichen das Kleinkraftrad führte. Die Überprüfung ergab, dass der 20-Jährige außerdem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und nach jetzigen Erkenntnissen das Fahrzeug unter dem Einfluss alkoholischer Getränke und anderer berauschender Mittel führte.

Dem Mann aus Hessisch Oldendorf wurde auf der Polizeidienststelle durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Der Fahrzeugführer muss sich nun strafrechtlich aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Kennzeichenmissbrauchs und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Es wurde zudem eine Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund des Fahrens unter der Wirkung berauschender Mittel eingeleitet. Im Helmfach des Kleinkraftrades wurde durch die Einsatzkräfte der Polizei zudem mögliches Diebesgut samt Diebstahlsicherung aufgefunden. Der 20-Jährige muss sich daher zusätzlich des Ladendiebstahls verantworten.

Foto: oh/TechLine