„Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen des Wasserwerkes Engern der Schaumburger Trinkwasser Verbund- und Aufbereitungsgesellschaft mbH sowie der Quelle Deckbergen der Stadtwerke Rinteln GmbH“ – Arbeitsname: WSG Engern-Deckbergen in Kraft.
Gleichzeitig werden die bisherigen Wasserschutzgebietsverordnungen Engern-Ahe und Großenwieden aufgehoben. Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich im Landkreis Schaumburg auf die Gemarkungen Ahe, Deckbergen, Engern, Kohlenstädt, Rinteln, Schaumburg, Steinbergen und Westendorf sowie im Landkreis Hameln-Pyrmont auf die Gemarkungen Großenwieden, Kleinenwieden, Rohden und Welsede. Es sind in den Grenzbereichen einige Grundstücke nicht mehr im Wasserschutzgebiet und einige neu hinzugekommen.
Für die Betreiber von oberirdischen Heizölverbraucheranlagen, deren Grundstücke in einem der bisherigen Wasserschutzgebiete liegen ändert sich nichts. Sofern ein Grundstück neu betroffen ist, müssen diese Anlagen im wiederkehrenden Abstand von 5 Jahren durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüft werden; wenn das Grundstück nicht mehr betroffen ist, entfällt diese Verpflichtung. Die Betreiber registrierter Heizölverbraucheranlagen, die von den Änderungen betroffen sind, werden im Laufe des Jahres durch die Kreisverwaltung informiert.
Die im Amtsblatt Nr. 4/2024 des Landkreises Schaumburg bzw. Nr. 15/2024 des Landkreises Hameln-Pyrmont veröffentlichte Verordnung mit der Übersichtskarte kann im Internet auf Amtsblatt des Landkreises Schaumburg / Landkreis Schaumburg sowie Amtsblatt 2024 / Landkreis Hameln-Pyrmont eingesehen werden.