Dienstag, Dezember 10Nachrichten rund um Hameln-Pyrmont

Anmeldung und Einschulung der Lernanfänger 2024

Nach § 64 des Nds. Schulgesetzes in der aktuellen Fassung werden alle Kinder, die bis zum 30.09.2024 das 6. Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum 01.10.2017 – 30.09.2018), zum 01.08.2024 schulpflichtig, soweit die Schulfähigkeit vorhanden ist.

Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2024 oder darüber hinaus das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. 

In die Grundschule Baarsen werden eingeschult die Kinder aus den Ortsteilen Baarsen, Neersen, Eichenborn, Kleinenberg und Großenberg.

In die Grundschule Hagen werden eingeschult die Kinder aus dem Ortsteil Hagen.

In die Grundschule Holzhausen werden eingeschult die Kinder aus dem übrigen westlichen Stadtbereich bis einschließlich der Bombergallee, Klosterallee und Parkstraße (mit eingeschlossen ist somit der westliche Teil ab der Straßenflucht der Bismarckstraße, der Schloßstraße und der Südstraße).

In die Grundschule Herderschule werden eingeschult die Kinder aus den Orts- (mit Nebenstelle Löwensen) teilen Thal, Löwensen, Oesdorf und Pyrmont ostwärts der Linie Bombergallee/Klosterallee/Parkstraße.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder

  • in der Schule Baarsen, Baarsen 78, 31812 Bad Pyrmont
  • in der Schule Hagen, Pyrmonter Straße 27, 31812 Bad Pyrmont-Hagen,
  • in der Schule Holzhausen, Kampstraße 23, 31812 Bad Pyrmont,
  • in der Herderschule, Georg-Viktor-Straße 5, 31812 Bad Pyrmont, 

anzumelden. Es wird gebeten, die Geburtsurkunde des Kindes bereit zu halten. 

Die Erziehungsberechtigten der Lernanfänger aller Grundschulen erhalten ein Anschreiben mit den Anmeldeformularen. Sollten Sie bis zu den Osterferien kein Anschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte in der zuständigen Schule.

Die Erziehungsberechtigten der sogenannten „Kann-Kinder“, die vom 01. Oktober bis zum
31. Dezember 2024 oder darüber hinaus das 6. Lebensjahr vollenden und in diesem Jahr eingeschult werden sollen, melden sich bitte zur Terminabsprache in den Schulsekretariaten
. 

Es wird gebeten, zur Anmeldung das Kind mitzubringen.

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