Umtauschfrist für Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 endet im Januar
Wer den alten „Lappen“ noch nicht gegen die Scheckkarte umgetauscht hat, könnte jetzt die Gelegenheit beispielsweise während des Sommerurlaubs nutzen und spontan aktiv werden. Und das ganz praktisch nebenbei – ohne großen Zeitaufwand und Mühe. Einfach den Antrag online unter Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis | Landkreis Hameln-Pyrmont stellen, bezahlen, alten Führerschein mit biometrischen Passbild bzw. Unterschrift einreichen und schon wird der neue Führerschein direkt nach Hause geliefert.
Alternativ ist der Umtausch auch direkt im Straßenverkehrsamt möglich. Dort einfach einen Termin bei der Führerscheinstelle unter Online Terminvereinbarung (cleverq.de) vereinbaren und persönlich vorbei kommen. Grund für die Umtauschaktion ist, dass Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bekanntermaßen nach der gültigen Fahrerlaubnisverordnung innerhalb der EU auf einheitliche Scheckkarten umgestellt werden. Dabei gelten gestaffelte Fristen. Aktuell läuft die Frist für die Geburtsjahre der Fahrerlaubnisinhaber/-innen von 1965 bis 1970, die bis zum 19. Januar 2024 ihren Führerschein umtauschen müssen.
Weitere Infos zum Führerscheinumtausch sind unter Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen https://service.hameln-pyrmont.de/buergerservice/dienstleistungen/umtausch-eines-alten-fuehrerscheins-in-einen-neuen-fuehrerschein-900000515-0.html?myMedium=1&auswahl=0 zu finden oder können bei der Führerscheinstelle unter fahrerlaubnis@hameln-pyrmont.de erfragt werden.
Foto: oh/Mondisso