Politik, Landwirtschaft und Umweltverbände haben ein Maßnahmenpaket beschlossen, um mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz zu entwickeln.

Politik, Landwirtschaft und Umweltverbände haben ein Maßnahmenpaket beschlossen, um mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz zu entwickeln – den sogenannten Niedersächsischen Weg (https://www.nlwkn.niedersachsen.de/niedersaechsischer-weg/der-niedersachsische-weg-umsetzung-im-nlwkn-207032.html).

Als eine der zahlreichen Maßnahmen werden im Landkreis Hameln-Pyrmont in den Jahren 2023 und 2024 sogenannte Grünland-Biotopkartierungen durchgeführt. Das heißt, es werden Biotope und ihre zugehörigen Pflanzenarten auf ausgewählten Grünlandflächen zahlenmäßig erfasst sowie die Schutzwürdigkeit der Flächen ermittelt. Diese Kartierungen finden jeweils von April bis Oktober im gesamten Landkreis statt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Aufgabenbereich Biotopschutz. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den kartierenden Fachkräften als Beauftragte des NLWKN erlaubt, Grundstücke außerhalb von Wohngebäuden und Betriebsräumen sowie des unmittelbar angrenzenden befriedeten Be-
sitztums zu betreten (§ 39 NNatSchG). Das Betreten der Grünlandflächen wird auch auf der Website des NLWKN angekündigt (www.nlwkn.nieder
sachsen.de/grundstuecksbetretung-naturschutz). Bei Fragen dazu können sich Interessierte an den NLWKN oder die Untere Naturschutzbehörde wenden.

Foto: oh/fotoblend

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