Zum dritten Entlastungspaket der Bundesregierung gehört eine umfassende Wohngeldreform, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist.
Einwohner*innen Bad Pyrmonts, die bereits Wohngeld beziehen, brauchen keinen Neuantrag zu stellen. Die Zahlungen werden von Amts wegen angepasst. Durch das „Wohngeld Plus“ – Gesetz werden die Einkommensgrenzen des Wohngeldes angehoben und mehr Haushalte, deren Einkommen für den Bezug der Leistung bislang zu hoch waren, werden erstmals einen Anspruch auf Wohngeld haben. Insbesondere Personen, die arbeiten gehen, aber nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung haben, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können, können einen Antrag auf Wohngeld stellen. Auch Rentnerinnen und Rentner sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen können Wohngeld beantragen, ebenso wie Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld. Ein Antrag auf Wohngeld ist dagegen nicht zielführend, wenn Sie kein oder ein sehr geringes Einkommen haben. In diesem Fall beantragen Sie Bürgergeld beim Jobcenter oder Sozialhilfe beim Sozialamt. Wenn Sie bereits andere Leistungen, wie Sozialhilfe, Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter oder Asylbewerberleistungen erhalten, können Sie kein Wohngeld erhalten.
Personen, die bislang keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, können über den Wohngeldrechner:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html
mögliche Ansprüche selbst überschlägig prüfen. Die Wohn- und Elterngeldstelle der Stadt Bad Pyrmont ist bestrebt, die hohe Anzahl an erwarteten Neuanträgen zeitgerecht zu bearbeiten. Mit verlängerten Bearbeitungszeiten muss dennoch gerechnet werden. Es wird daher darum gebeten, nach Möglichkeit von Sachstandsanfragen abzusehen. Zur beschleunigten Bearbeitung wird die Wohn- und Elterngeldstelle ab sofort mittwochs für den Publikumsverkehr und auch für telefonische Anfragen geschlossen sein. An den übrigen Tagen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen wie gewohnt für Antragsstellungen zur Verfügung.
Weitere Informationen- auch welche Unterlagen dem Wohngeldantrag beigefügte werden müssen- erhalten Sie auf dem Online-Serviceportal der Homepage der Stadt Bad Pyrmont unter dem Stichwort „Wohngeld“.
Foto: oh/mastersenaiper