Ab dem 23. Januar 2023, ist die Trichinenuntersuchung von im Landkreis Hameln-Pyrmont erlegten Wildschweinen wieder gebührenpflichtig.

Ab Montag, den 23. Januar 2023, ist die Trichinenuntersuchung von im Landkreis Hameln-Pyrmont erlegten Wildschweinen wieder gebührenpflichtig. Die Untersuchungsgebühr beträgt 12,00 € pro Wildschwein.

Bei Abgabe der Probe im Probenkasten erfolgt eine Gebührenabrechnung durch postalischen Kostenbescheid ohne Mehrkosten.
Bei direkter persönlicher Probenabgabe kann die Gebühr mit der EC-Karte bezahlt werden. Die Bezahlung der Gebühren mit Bargeld ist nur in der Kreiskasse möglich.  Bargeld kann nicht zusammen mit der Probe in den Probenkasten eingeworfen werden, da das Veterinäramt kein Bargeld annehmen darf. Die Abgabe der Proben kann weiterhin während der Öffnungszeiten des Kreishauses (montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 15:45 Uhr; freitags von 8:00 Uhr bis 12:45 Uhr) in den Probenkasten oder direkt persönlich am Hintereingang des Veterinäramtes nach vorherigem Klingeln erfolgen. Die Proben dürfen keinesfalls in den Postbriefkasten des Kreishauses am Haupteingang eingeworfen werden.Die Probenabgabezeiten für die Trichinenuntersuchungen montags (bis 10:00 Uhr) und donnerstags (bis 9.00 Uhr) bleiben bestehen. Der Kasten wird während der Bürozeiten regelmäßig geleert (in Abständen von ca. 1 bis 2 Stunden). Falls eine Probe nicht untersuchungsfähig sein sollte, muss erneut eine Probe abgegeben werden.
Der Landkreis erhebt ab dem Haushaltsjahr 2023 wieder eine kostendeckende Gebühr je Trichinenuntersuchung, die vom Kreistag am 21. Dezember 2022 beschlossen wurde.

Ab dem 23. Januar 2023, ist die Trichinenuntersuchung von im Landkreis Hameln-Pyrmont erlegten Wildschweinen wieder gebührenpflichtig.

Fotos: oh/barmalyanich

 

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