Die Restabfallgebühren im Landkreis Hameln-Pyrmont werden zum 01. Januar 2023 bereits zum zweiten Mal hintereinander leicht gesenkt.

Erfreuliche Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises: Die Restabfallgebühren im Landkreis Hameln-Pyrmont werden zum 01. Januar 2023 bereits zum zweiten Mal hintereinander leicht gesenkt. Ab dem 21. Dezember 2022 verschickt die KreisAbfallWirtschaft (KAW) die neuen Gebührenbescheide.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2022 die neue Gebührensatzung mit Wirkung vom 01. Januar des nächsten Jahres beschlossen. Jetzt erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hausverwaltungen im Landkreis Hameln-Pyrmont Post von der KAW. Die Bescheide basieren aus fertigungstechnischen Gründen auf einem Datenstand vom 25. November 2022. Später bei der KAW eingehende Eigentums- oder Behälterveränderungen werden in gesonderten Bescheiden nachwirkend berücksichtigt. Die KAW hat die neuen Abfallgebühren auch auf ihrer Internetpräsenz unter https://kaw.hameln-pyrmont.de/Service/Gebühren veröffentlicht. Fragen zu den neuen Gebühren und Bescheiden beantwortet der KAW-Kundenservice während der Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 7.30 bis 17.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 16.00 Uhr unter den Telefonnummern 05151 9561-14, -15 oder -18.
Mieterinnen und Mieter, die Fragen zu den neuen Gebühren haben, werden gebeten sich direkt an ihre Vermieter oder ihre Hausverwaltung zu wenden.

Foto: oh/Landkreis Hameln-Pyrmont

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