Änderung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2022.

Der Rat der Stadt Bad Pyrmont hat am 15.12.2022 die Änderung der Satzung der Stadt Bad Pyrmont über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Benutzen von Spiel-, Unterhaltungs-, Geschicklichkeits-, Warenspiel- und ähnlichen Apparaten, kurz: Vergnügungssteuersatzung, beschlossen.

Damit wird zum Inkrafttreten der Satzung am 01.01.2023 der Steuersatz bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten von bislang 16% auf 20% der elektronisch gezählten Bruttokasse erhöht. Mit diesem Steuersatz bewegt sich die Stadt Bad Pyrmont im Mittel der erhobenen Steuersätze der umliegenden Kommunen. Mit der Anpassung der Sätze nach 6 Jahren werden jährliche Mehrerträge von ca. 60.000,–€ für den städtischen Haushalt erwartet.

Foto: oh/Bru-nO

Tags:

Ähnliche Artikel

Keine Ähnliche Artikel

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.