Der Rat der Stadt Bad Pyrmont hat am 15.12.2022 die Änderung der Satzung der Stadt Bad Pyrmont über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Benutzen von Spiel-, Unterhaltungs-, Geschicklichkeits-, Warenspiel- und ähnlichen Apparaten, kurz: Vergnügungssteuersatzung, beschlossen.
Damit wird zum Inkrafttreten der Satzung am 01.01.2023 der Steuersatz bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten von bislang 16% auf 20% der elektronisch gezählten Bruttokasse erhöht. Mit diesem Steuersatz bewegt sich die Stadt Bad Pyrmont im Mittel der erhobenen Steuersätze der umliegenden Kommunen. Mit der Anpassung der Sätze nach 6 Jahren werden jährliche Mehrerträge von ca. 60.000,–€ für den städtischen Haushalt erwartet.
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