Die öffentlichen Impftermine der mobilen Impfteams (MIT) im Landkreis Hameln-Pyrmont vom 15. bis 19. August 2022 sind auch auf der Homepage des Landkreises unter www.hameln-pyrmont.de/impfen zu finden.
Impfungen am Standort Stadtgalerie Hameln sind sowohl mit als auch ohne Termin möglich. Bei der Impfung ohne Termin ist mit einer geringfügigen
Wartezeit zu rechnen. Die Terminbuchung ist unter www.impfportal-niedersachsen.de möglich und wird allen Personen empfohlen, die eine
verlässliche Impfzusage, ohne Wartezeit, wünschen. Die Terminbestätigung ist an dem gebuchten Tag zur Impfung mitzubringen und vorzuzeigen.
An allen anderen Standorten ist eine vorherige Terminvereinbarung nicht notwendig.
Minderjährige können nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person geimpft werden. Personen, die geimpft werden möchten, werden ge-
beten, ihren Personalausweis oder einen anderen Ausweis sowie ihren Impfpass mitzubringen. Bei einem spontanen Besuch wird ein Nachweis zur
Beilage in den Impfpass ausgehändigt. Die mobilen Impfteams des DRK führen im Rahmen dieser Impfaktionen Erst-, Zweit und Auffrischungsimpfungen (Drittimpfungen) mit den Impfstof- fen von BioNTech, Moderna und Novavax durch.
Bei Zweitimpfungen müssen 3 bzw. 4 Wochen zwischen den Terminen der Erst- und Zweitimpfung liegen.
Für diejenigen, die die Erstimpfung von dem mobilen Team erhalten haben, ist eine Zweitimpfung durch die MIT an allen Standorten möglich.
Drittimpfungen werden gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung allen Personen ab 12 Jahren angeboten. Seit der Zweitimpfung sollten 3 Monatevergangen sein.
Viertimpfungen sind (angelehnt an die aktuellen Empfehlungen) für
– Menschen ab 70 Jahren sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen ab 3 Monate nach der Drittimpfung
– Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen ab 6 Monate nach der Drittimpfung sowie …
– Personen ab 60 Jahren ab 6 Monate nach der Drittimpfung möglich.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei großem Andrang bereits vor Ende des Impfzeitraums keine Impfungen mehr möglich sind. Ein Anspruch
auf eine Impfung besteht nicht.
Um die Wartezeit zu verkürzen, werden alle Impfwilligen darum gebeten, nach Möglichkeit im Vorfeld das Aufklärungsmerkblatt zu lesen und einen
ausgefüllten Anamnese- und Einwilligungsbogen ausgedruckt zur Impfung mitzubringen.
Diese Bögen können hier heruntergeladen werden:https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Abb.: oh/Landkreis Hameln-Pyrmont