Die bundesweite und unbürokratische Initiative des Bundesinnenministeriums und des Branchenverbandes VDV zur freien Fahrt im Öffentlichen Nahverkehr für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer läuft am 31.05.2022 aus.

Betroffene Fahrgäste müssen ab dem 01.06.2022 einen gültigen Fahrschein vorweisen, ein ukrainisches Ausweisdokument berechtigt nicht mehr zu Fahrt. Grund hierfür ist der Beschluss der Bundesregierung, dass ab dem 01.06.2022 registrierte Geflüchtete aus der Ukraine umfassende Hilfen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, zur Gesundheitsversorgung und zur Integration erhalten.

Darin eingeschlossen sind auch weitreichende Angebote für die Nutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln, wie z.B. das einfach zu händelnde 9-Euro-Ticket. Somit erachtet es die Nahverkehrsbranche als angemessen, die bis dato gültige Freifahrtregelung zu beenden.

Die über 600 im Branchenverband VDV organisierten Verkehrsunternehmen und Verbünde hatten im März in einer Sondersitzung des Präsidiums beschlossen, dass Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges in ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, kostenlos alle Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen können. Nach einer neuerlichen Abwägung der aktuellen Lage ist eine Verlängerung dieser besonderen Initiative aber nun nicht mehr notwendig.
 
Foto: oh/makotochocho
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