Aufgrund der hohen Infektionszahlen ist der Zutritt zum Rathaus und zu den Einrichtungen der Stadt ab dem 03.01.2022 nur noch mit der FFP2-Maske möglich.

Zusätzlich gilt bereits seit einiger Zeit die 3G-Regelung: Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein bzw. einen aktuellen Corona-Test vorlegen können. Von der 3G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgenommen. Die Einhaltung dieser Regelung wird im Eingangsbereich des Rathauses durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert.
An den anderen Standorten der Verwaltung wird ebenfalls in den Eingangsbereichen kontrolliert.
Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich viele Anliegen auch per E-Mail klären ließen. Im Zweifel sei auch ein Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter einem persönlichen Termin vorzuziehen.

Foto: oh/Alexandra_Koch

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