Aufgrund des immer bedrohlicher werdenden Infektionsgeschehens hat das Land Niedersachsen mit einer neuen Corona Verordnung die Einschränkungen weiter verschärft, so dass bereits seit dem 01.12.2021 aufgrund der Warnstufe 2 landesweit die „2 G-Regel/2 G-Regel +“ für weite Teile des öffentlichen Lebens gilt.
Auch die Stadt Bad Pyrmont muss reagieren, um dem Schutz der Kunden und der Mitarbeitenden, für die bereits seit 24. November 2021 die „3G Regel“ gilt, weiterhin oberste Priorität einzuräumen. Demzufolge gilt ab Montag, den 6. Dezember 2021 die „3 G Regel“ auch für alle Besucher des Rathauses sowie sämtlicher Dienststellen der Stadtverwaltung. Für das Museum im Schloss Pyrmont gelten die besonderen Vorschriften für Kultureinrichtungen und somit die 2-G + Regelung. Vor dem Betreten des Rathauses bzw. einer Dienststelle mit Ausnahme des Museums ist dann zwingend ein geeigneter Nachweis über vollständigen Impfschutz die Genesung nach einer COVID 19 Erkrankung einen negativen Test (Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und bei öffentlichen Teststationen gemacht werden kann, oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf) vorzuzeigen.
Die Durchführung eines Selbsttests vor Ort ist für Besucher*innen nicht möglich. Während des Besuches ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Kundschaft und Mitarbeitende sowie die Einhaltung der Mindestabstände zudem verbindlich vorgeschrieben, um sowohl einen größtmöglichen Infektionsschutz als auch einen sachgerechten Dienstbetrieb der Verwaltung gewährleisten zu können. Die Stadtverwaltung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Zur Vermeidung von persönlichen Kontakten ist es daher weiterhin hilfreich, telefonisch oder per E-Mail mit der Stadtverwaltung Kontakt aufzunehmen.
Alle Informationen zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, sowie Kontaktdaten sind unter www.stadt-badpyrmont.de zu finden.
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