Zugang zum Rathaus nur für Geimpfte, Genesene und Getestete

Die Stadt Hameln reagiert auf die hohen Infektionszahlen: Ab Montag, 6. Dezember, ist der Zutritt zum Rathaus und zu den Einrichtungen der Stadt nur noch Bürgerinnern und Bürgern möglich, die geimpft oder genesen sind bzw. einen aktuellen Corona-Test vorlegen können. Das Testzertifikat darf nicht älter als 24 Stunden bzw. im Falle eines PCR-Testes nicht älter als 48 Stunden sein. Darüber hinaus ist ein Ausweisdokument bereitzuhalten.
„Die Entwicklung der Corona-Pandemie zwingt uns zu diesem Schritt“, sagt Oberbürgermeister Claudio Griese. Es gelte, Besucherinnen und Besucher, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.

Von der 3G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgenommen. Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes kontrollieren direkt im Eingangsbereich des Rathauses. An den anderen Standorten der Verwaltung wird ebenfalls in den Eingangsbereichen kontrolliert.
Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich viele Anliegen auch per E-Mail klären ließen. Im Zweifel sei auch ein Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter einem persönlichen Termin vorzuziehen.

Foto: oh/Stadt Hameln

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