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Böllerverbot zum Jahreswechsel 2023/2024

Räumlicher Geltungsbereich des sogen. Böllerverbots.

Stadt Bad Pyrmont erlässt abermals Allgemeinverfügung zum Mitführ-/Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen

Die Stadtverwaltung hat zu den Jahreswechseln seit 202/2021 eine Allgemeinverfügung zum Mitführ-/Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen in der Innenstadt erlassen. Ein intensives Einsatzgeschehen aufgrund von unsachgemäßem Gebrauch der „Böller“ ist laut Polizei- und Ordnungsbehörde seitdem ausgeblieben.

Bad Pyrmont verfügt über zahlreiche schützenswerte Baudenkmäler, aber auch eine dichte Bebauung durch verkleidete ursprüngliche Fachwerkbauten, die es zu schützen gilt. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Pyrmont in seiner Sitzung am 07.12.2023 wiederum ein sogenanntes Böllerverbot im Rahmen einer Allgemeinverfügung erlassen: Im Zeitraum vom 31.12.2023 (Silvester), 18:00 Uhr, bis Neujahrmorgen (01.01.2024), 10:00 Uhr, sind das Mitführen sowie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in Teilen des Stadtgebiets verboten (räumlicher Geltungsbereich s. Anlage). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Raketen und Batterien, Böller, Feuerräder, bengalischer Feuer, Bodenwirbel und Feuertöpfe, die grundsätzlich ab dem 28. bis 31.12. eines jeden Jahres an Personen ab dem 18. Lebensjahr verkauft werden dürfen.

Bgm. Blome: „Ich appelliere an alle Einwohnerinnen und Einwohner von Bad Pyrmont, sich an das Böllerverbot zu halten, sei es aus Gründen des Brand- und Denkmalschutzes, der Belange des Klimaschutzes oder zur Reduzierung der Lärmimmissionen. Es gibt vielfältige stichhaltige Gründe, auf das Böllern zum Jahreswechsel zu verzichten. Schützen wir uns gegenseitig und unsere wertvolle Bausubstanz in Bad Pyrmont, indem wir den Jahreswechsel besonnen begehen.“

Foto: oh/Stadt Bad Pyrmont