Stadt Bad Pyrmont erlässt Allgemeinverfügung zum Mitführ-/Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen

In den vergangenen Jahren wurde mehr und mehr ein unsachgemäßer Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere im Innenstadtbereich von Bad Pyrmont, festgestellt. Feuerwerke wurden in gefährlicher Weise gezündet, zum Teil auf Privatgrundstücke geworfen, wobei dabei billigend erhebliche Gebäudeschäden in Kauf genommen wurden. Bei einem der letzten Jahreswechsel haben Personengruppen Feuerwerkskörper in eine versammelte Menschenmenge abgefeuert. Das größte Schadensereignis war der Brand eines Gebäudekomplexes der Grund- und Hauptschule Herderschule aufgrund eines unsachgemäß abgefeuerten Feuerwerkskörpers am Silvesternachmittag 2019.

Zum Jahreswechsel 2020/2021 galt eine gleichlautende Allgemeinverfügung. Ein intensives Einsatzgeschehen ist laut Polzei- und Ordnungsbehörde ausgeblieben. Sachbeschädigungen und Brandereignisse, wie in der Silvesternacht 2019/2020, sind nicht festgestellt worden.
Bad Pyrmont verfügt über zahlreiche schützenswerte Baudenkmäler, aber auch eine dichte Bebauung durch verkleidete ursprüngliche Fachwerkbauten, die es zu schützen gilt. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Bad Pyrmont in seiner Sitzung am 25.11.2021 ein sogenanntes „Böllerverbot“ im Rahmen einer Allgemeinverfügung erlassen. Aufgrund dessen sind im Zeitraum vom 31.12.2021 (Silvester), 18:00 Uhr, bis Neujahrmorgen (01.01.2022), 10:00 Uhr, das Mitführen sowie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 verboten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Raketen und Batterien, Böller, Feuerräder, bengalischer Feuer, Bodenwirbel und Feuertöpfe, die grundsätzlich ab dem 28. bis 31.12. eines jeden Jahres an Personen ab dem 18. Lebensjahr verkauft werden dürfen.

In diesem Jahr ist durch die Nds. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Nds. Coronaverordnung), in der Fassung vom 14.12.2021, sowohl der Verkauf als auch die Abgabe und das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen untersagt. Da davon auszugehen ist, dass diese Vorschrift durch Kläger einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen wird, ist die Allgemeinverfügung der Stadt Bad Pyrmont vorsorglich durch den Verwaltungsausschuss beschlossen worden.
Bgm. Blome: „Sei es auf Grundlage der Nds. Coronaverordnung oder aber auch auf Grundlage der Allgemeinverfügung der Stadt Bad Pyrmont, ich appelliere an alle Einwohnerinnen und Einwohner von Bad Pyrmont, sich an das Böllerverbot zu halten. Sei es im Sinne des Infektionsschutzes, aber auch des Brand- und Denkmalschutzes sowie der Belange des Klimaschutzes sowie zur Reduzierung der Lärmimmissionen. Es gibt vielfältige stichhaltige Gründe, auf eine liebgewordene Tradition wie das Böllern zum Jahreswechsel zu verzichten. Schützen wir uns gegenseitig und unsere wertvolle Bausubstanz in Bad Pyrmont, indem wir den Jahreswechsel ruhig und besonnen im kleinen, familiären Kreis begehen.“

Foto: oh/markusmarcinek

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