2G im Einzelhandel: Wer nicht geimpft oder nachweislich von Covid-19 genesen ist, hat dann zu Geschäften in Niedersachsen keinen Zutritt mehr.
Ausgenommen sind Geschäfte des Grundbedarfs und Apotheken. Die Stadt Hameln, das Stadtmarketing und die Stadt-Galerie reagieren darauf und bieten im Rahmen der 2G-Regelung durch kostenlose Bändchenvergabe einen vereinfachten Zugang zu den Geschäften und Lokalen an.
Dazu werden drei „Bändchenausgabe-Hütten“, wie wir Sie vom Weihnachtsmarkt kennen, reaktiviert.
Wer also verschiedene Geschäfte in der Innenstadt besuchen möchte, kann sich unter Vorlage der Nachweise vorab ein Bändchen holen und damit – ohne ständiges Vorzeigen aller Nachweise – seine Einkäufe tätigen. Wichtig: Die Kontrollpflicht liegt weiterhin beim Händler bzw. Gastronomen, das Bändchen soll lediglich den Ablauf vereinfachen.
“Die Situation lässt sich so für alle beteiligten angenehmer gestalten”, erklärt Stadtmanager Dennis Andres. “Natürlich kann sich jeder Kunde direkt im Geschäft verifizieren, gerade beim Besuch mehrerer Geschäfte macht das Bändchen aber Sinn, da es einfach schneller vorgezeigt werden kann. Die Kunden unterstützen damit auch die Einzelhändler, die mit dem erheblichen Kontrollaufwand zu kämpfen haben, werden.”
Das Bändchen gilt zunächst bis 31.12.2021 und kann bis dahin durchgängig getragen werden.
Die drei Bändchenstationen befinden sich in der Innenstadt:
Mitte Bäckerstraße Höhe Wendenstraße, vor dem Haupteingang der Stadt-Galerie am Pferdemarkt und in der Osterstraße Ecke Hochzeitshaus
Ab Samstag können Gastronomen voraussichtlich ebenfalls die 2G-Regel anwenden, wenn Sie nur 70 % ihrer Kapazitäten nutzen – was sicherlich die große Mehrheit nutzen wird. So kann das Bändchen auch hier als vollwertiger Nachweis genutzt werden.
Zunächst wird ab Samstag eine Woche getestet, ob die Bändchen überhaupt angenommen werden, dann sind die Ausgabestationen bis zum Ende des Jahres von Montag bis Samstag zwischen 10 und 18 Uhr vorgesehen.
Zum Einsatz kommen die übrigen Bändchen vom Weihnachtsmarkt: Neue bedruckte Bändchen hätten eine zu lange Lieferzeit, unbedruckte Bändchen sind zu leicht zu fälschen und für die Umwelt sowie für den Geldbeutel, ist dies ebenfalls die beste Variante im Vergleich zu einer Neuanschaffung.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, führt das Ordnungsamt in den Geschäften stichprobenartige Kontrollen durch.
Das wichtigste zusammengefasst:
1. Das Bändchen-System gilt ab Samstag, 11. Dezember.
2. Die Ausgabe der Bändchen ist zunächst befristet bis zum 31.12.2021.
3. Personen, deren Genesenen-Status in der Zeit bis zum 31.12.2021 abläuft, können leider kein Bändchen erhalten.
4. Sobald die Verordnung des Landes vorliegt, wird geklärt, ob Personen, die sich nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen, in Verbindung mit einem PCR-Test einen Tagesaktuellen Stempel erhalten, gleiches gilt für Kinder und Jugendliche.
5. Die Bändchen stellen nur eine Option dar; Einzelhändler haben weiterhin die Möglichkeit, Kunden nach individueller Prüfung von Impf- oder Genesenen-Status in ihre Läden zu lassen.
6. Seitens des beauftragten Sicherheitsdienstes erfolgt eine sorgfältige Prüfung vor Ausgabe der Bändchen.
7. Das Ordnungsamt wird in den Geschäften stichprobenartig das Vorliegen der Nachweise und Personalien prüfen, unabhängig vom Bändchen.
Ohne Gewähr: Die Bändchen-Ausgabe erfolgt vor dem Hintergrund der zu erwartenden Änderung der Corona-VO des Landes Niedersachsen, die noch nicht vorliegt und ist ggf. in Feinheiten anzupassen.
Foto: oh/gonghuimin468