In der Fahrschule haben wir es alle gelernt: Das richtige Verhalten, wenn ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage in einer Bushaltestelle steht. Dieses Erlernte gerät jedoch zunehmend in Vergessenheit.

Die eingeschaltete Warnblinkanlage eines Busses in einer Haltestelle sagt aus, dass Achtung geboten ist! Denn beispielsweise jüngere Schulkinder, die als Teilnehmer im Straßenverkehr noch unerfahren sind, können gefährliche Situationen noch nicht richtig einschätzen und überqueren unachtsam die Straße. Daher befinden sich diese als gefährlich eingestuften Haltestellen zumeist in der Nähe von Schulen und an Unfallschwerpunkten.

Doch was heißt das für Autofahrer?

Wenn ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinker an einer Haltestelle steht, ist es grundsätzlich erlaubt, diesen zu überholen. Dies gilt für beide Fahrtrichtungen. Vorbeifahren darf man jedoch nur in Schrittgeschwindigkeit (höchstens 4-7 km/h)!
Um richtig zu überholen, muss zudem darauf geachtet werden, dass ein ausreichend großer Abstand zum Bus eingehalten wird. Die Fahrgäste dürfen beim Ein- und Aussteigen nicht behindert oder gefährdet werden. Im Zweifel sollte man als Autofahrer warten und den Fußgängern Vorrang gewähren – Sicherheit geht vor! 
Ein Verstoß dieser Straßenverkehrsregeln kann mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld bis zu 70 € geahndet werden. Polizeihauptkommissar Jörg Thäte verrät, dass die Polizei Hameln in nächster Zeit vermehrt Kontrollen in diesem Bereich durchführen wird, um für einen sicheren Verkehrsablauf im Bereich der Haltestellen zu sorgen.
Die Polizei Hameln und die Öffis appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere in der dunklen Jahreszeit, mit erhöhter Aufmerksamkeit die Bushaltestellen zu passieren.

Foto: oh/MAILAI

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